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BFH, 28.04.2004 - IV S 4/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Auslegung des Rechtsbehelfs als Gegenvorstellung
- Judicialis
ZPO § 321a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 23a
Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
Unzulässigkeit einer wiederholten Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 27.01.2004 - IV S 16/03
- BFH, 28.04.2004 - IV S 4/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.01.2004 - IV S 16/03
Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - IV S 4/04
Dagegen wandte sich der Antragsteller jeweils mit einer an den Bundesfinanzhof (BFH) gerichteten "Gegenvorstellung analog § 321a ZPO", die der beschließende Senat in beiden zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren mit Beschluss vom 27. Januar 2004 IV S 16, 17/03 (BFH/NV 2004, 660) zuständigkeitshalber an das FG X verwies.b) Der Rechtsbehelf des Antragstellers ist demnach als Gegenvorstellung analog § 321a der Zivilprozessordnung (ZPO) gegen den Verweisungsbeschluss des Senats in BFH/NV 2004, 660 zu verstehen.
- BFH, 27.01.2004 - IV B 218/03
Gegenvorstellung - Beschwerde
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - IV S 4/04
Auch eine (förmliche) Beschwerde gegen einen solchen Beschluss wäre unstatthaft, so dass nur noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangsentscheidung (hier den die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluss) bliebe, die inzident auch zur Überprüfung des Nichtabhilfebeschlusses des FG führen würde, der die (erste) Gegenvorstellung zum Gegenstand gehabt hätte (…Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 24. Aufl. 2004, § 321a Rn. 17; ähnlich der Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 218/03, BFH/NV 2004, 659, in einem Beschwerdeverfahren). - OLG Köln, 19.05.2003 - 22 U 133/02
Gegenvorstellung nach Ablehnung von PKH
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - IV S 4/04
Würde die erste Gegenvorstellung hingegen durch Beschluss des FG zurückgewiesen werden, so wäre die wiederholte Gegenvorstellung allerdings ebenfalls unzulässig, denn dieser Beschluss ist unanfechtbar (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Mai 2003 22 U 133/02, OLGR Köln 2003, 294). - BFH, 26.02.2004 - IV S 12/03
Rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - IV S 4/04
Die analoge Anwendung des § 321a ZPO gebietet zugleich die analoge Anwendung der entsprechenden Kostenfolge (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2004 IV S 12/03, juris).